Stichwort Selbstverteidigung

Selbstverteidigung fängt schon im Kopf an und endet, wenn nötig, mit einer Technik. Die Frage, welche Waffe - ob Schlag, Kick etc. - nun die wichtigste ist, kommt im Training oft auf. Die Antwort lautet: keine der Genannten, denn die wichtigste Waffe ist der Verstand, bereits mit seinem Auftreten gibt man Signale an sein Umfeld weiter. Zudem ist es wichtig, umsichtig zu sein und sein Umfeld stets zu „scannen“, ob Gefahr im Verzug sein könnte, etwa durch dunkle Ecken oder den Blick auf Personen, die nach Ärger aussehen könnten.

   

Hinzu kommt: Mit einer guten Rhetorik kann eine brenzlige Situation eventuell noch abgewandt werden und schließlich gibt es noch die Möglichkeit der Flucht. Flucht ist nicht feige, sie ist oft weise, denn im Privattraining unterrichtet Meister Stefan Merkel den Grundsatz: „Nur jeder nicht gekämpfte Kampf ist ein gewonnener“.

   

Sollten diese drei Möglichkeiten nicht zum Erfolg führen, dann sollte deine Selbstverteidigung schnell, direkt und wirkungsvoll sein. Beide Stile des Stefan Merkel Privattraining sind genau hierauf ausgelegt.

   

Im Gesetz ist die Selbstverteidigung durch die beiden Notwehrparagraphen gedeckt (Stand März 2024):

   

Zum einen §32 StGB:


 (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
 (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

   

Zum anderen §227 BGB:

   

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
 (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden